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Kirchenverwaltungen

Kirchenverwaltungen

Chamerau, Runding, Lederdorn

Die Kirchenverwaltungen setzen sich zusammen aus den vier bzw. sechs Kirchenverwaltungsmitgliedern und dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand. Das Gremium wird für sechs Jahre gewählt – Januar 2019 bis Dezember 2024.

Aufgaben der Kirchenverwaltung:

  • Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse
  • Beschaffung des Kirchen- und Verwaltungsbedarf
  • Erstellen der Jahresrechnung
  • u.v.m.
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