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KOMMUNIONHELFER
IN UNSERER GEMEINSCHAFT

Kommunionhelfer

in unserer Gemeinschaft

Die KommunionhelferInnen versehen einen liturgischen Dienst im Sinn der Liturgiekonstitution 29. In der allgemeinen Einführung in das Meßbuch (AEM 68) wird dieser Dienst unter die „besonderen“ liturgischen Dienste gestellt.

Um ihren Dienst recht erfüllen zu können, brauchen die Kommunionhelfer eine entsprechende Vorbereitung. Diese erfolgt gemäß der diözesanen Richtlinien durch Einführungstage. In der Folge nehmen die Kommunionhelfer regelmäßig an Besinnungs-, Bildung-, und Begegnungstagen teil.

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