Vorrausetzung für eine kirchliche Eheschließung
- Keiner der Ehepartner darf nach katholischem Eherecht gültig kirchlich verheiratet sein.
- Mindestens ein Ehepartner ist katholisch.
Vorbereitung zur kirchlichen Eheschließung
Wenn Sie sich entschlossen haben, den Bund der Ehe zu schließen, dann wenden Sie sich an den Pfarrer …
- am besten persönlich nach einem Gottesdienst oder nach einem Anruf im Pfarramt
- um den Hochzeitstermin zu vereinbaren (angebracht wäre es vor dem Bestellen des Gasthauses und der Tanzmusik)
- um einen Zeitpunkt für das Traugespräch zu vereinbaren
- um die Teilnahme an einem Brautleutetag oder einem Eheseminar zu regeln (Termine sind in den Pfarrkirchen am Schriftenstand oder übers Pfarrbüro zu bekommen)
Traugespräch
- Eheverständnis der katholischen Kirche kommt zur Sprache
- ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls
- Traugottesdienst – Aufbau und innerer Sinn werden besprochen
- Lieder, biblische Lesungen und Gebete können Sie gemeinsam aussuchen
- Lektoren für Lesung(en) und Fürbitten
- ansprechen persönlicher Fragen
- technische Fragen, z.B. Blumenschmuck, Fotografieren, usw.
- zum Traugespräch bitte Taufschein ihres Taufpfarramtes (nicht älter als ein halbes Jahr) mitbringen (wenn Sie nicht in der Pfarreiengemeinschaft getauft sind)
Musikalische Gestaltung
- es sollte geistliches Liedgut ausgesucht werden – keine Schlager, weltliche Songs, usw.!
- für die musikalische Umrahmung stehen Ihnen die OrganistInnen und musikalischen Gruppen und Chöre der Pfarreiengemeinschaft zur Verfügung (neun Gruppen!). Selbstverständlich können Sie auch eine auswärtige Gruppe engagieren.