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SAKRAMENT
DER EHE

Das Sakramente

der Ehe
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    „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“
    (Mt 19,6)

Vorrausetzung für eine kirchliche Eheschließung

  • Keiner der Ehepartner darf nach katholischem Eherecht gültig kirchlich verheiratet sein.
  • Mindestens ein Ehepartner ist katholisch.

Vorbereitung zur kirchlichen Eheschließung
Wenn Sie sich entschlossen haben, den Bund der Ehe zu schließen, dann wenden Sie sich an den Pfarrer …

  • am besten persönlich nach einem Gottesdienst oder nach einem Anruf im Pfarramt
  • um den Hochzeitstermin zu vereinbaren (angebracht wäre es vor dem Bestellen des Gasthauses und der Tanzmusik)
  • um einen Zeitpunkt für das Traugespräch zu vereinbaren
  • um die Teilnahme an einem Brautleutetag oder einem Eheseminar zu regeln (Termine sind in den Pfarrkirchen am Schriftenstand oder übers Pfarrbüro zu bekommen)

Traugespräch

  • Eheverständnis der katholischen Kirche kommt zur Sprache
  • ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls
  • Traugottesdienst – Aufbau und innerer Sinn werden besprochen
  • Lieder, biblische Lesungen und Gebete können Sie gemeinsam aussuchen
  • Lektoren für Lesung(en) und Fürbitten
  • ansprechen persönlicher Fragen
  • technische Fragen, z.B. Blumenschmuck, Fotografieren, usw.
  • zum Traugespräch bitte Taufschein ihres Taufpfarramtes (nicht älter als ein halbes Jahr) mitbringen (wenn Sie nicht in der Pfarreiengemeinschaft getauft sind)

Musikalische Gestaltung

  • es sollte geistliches Liedgut ausgesucht werden – keine Schlager, weltliche Songs, usw.!
  • für die musikalische Umrahmung stehen Ihnen die OrganistInnen und musikalischen Gruppen und Chöre der Pfarreiengemeinschaft zur Verfügung (neun Gruppen!). Selbstverständlich können Sie auch eine auswärtige Gruppe engagieren.
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