Zeitpunkt der Firmung
Alle zwei Jahre – in den Jahren mit ungerader Jahreszahl – wird in den Sommermonaten in einer der Pfarrkirchen (abwechselnd Runding oder Chamerau) das Sakrament der Firmung gespendet. Dazu sind alle Jugendlichen aus der Pfarreiengemeinschaft, die die 5. und 6. Klassen der Förderschulen, der Mittelschulen, der Realschulen und der Gymnasien besuchen, eingeladen.
Elternabend
Im Herbst vor der Firmung findet ein erster Informationsabend für die Eltern und Paten statt, in dem die Bedeutung des Sakraments der Firmung behandelt und die Vorbereitung auf das Sakrament besprochen wird.
Zu Neujahr des Firmjahres wird im Pfarrbrief der Firmtermin bekanntgegeben.
Vorstellung
Die Jugendlichen aus der Pfarreiengemeinschaft stellen sich persönlich beim Pfarrer vor – Termin ist dem Pfarrbrief zu entnehmen. Bei der Anmeldung werden die Anmeldeformulare und der Firmfahrplan an die Jugendlichen ausgehändigt.
Anmeldung
Zur Anmeldung sind das ausgefüllte Anmeldeformular und die Taufbescheinigung des Firmbewerbers (wenn er nicht in der Pfarrei getauft wurde) und der Patenschein der Firmpatin/des Firmpaten nötig.
Teilnahme an den Tischgruppen
Die Vorbereitung in den Gruppen leitet der Pfarrer/Pfarrvikar mit Hilfe von FirmhelferInnen.
Teilnahme an der außerschulischen Firmvorbereitung
Da in den Schulen in der Regel kein Unterricht zur Vorbereitung auf die Firmung stattfindet, ist die Teilnahme an den außerschulischen Treffen Voraussetzung für den Empfang des Firmsakraments.
Firmpate / Firmpatin
„Der Pate/die Patin ist für die rechte Vorbereitung auf den Empfang das Sakramentes mitverantwortlich; bei der Firmfeier stellt er den Firmling vor dem Firmspender vor und hilft ihm später, in der Kraft des Heiligen Geistes den Glauben im Leben zu bezeugen.
Im Hinblick auf die heutige pastorale Situation empfiehlt es sich, dass der Taufpate auch Firmpate ist. So wird die enge Verbindung von Taufe und Firmung deutlicher und das Patenamt im Bewusstsein des Taufpaten erneut gestärkt.” (vergleiche Feier der Firmung Nr. 15).
Ein Elternteil soll nicht Patin/Pate sein.
Voraussetzungen für das Patenamt:
Feier des Sakramentes der Firmung
Die Firmbewerber bereiten sich durch die Beichte auf die Firmfeier vor.
Der beim außerschulischen Religionsunterricht ausgeteilte Firmschein darf zur Firmfeier nicht vergessen werden!
Die Firmbewerber gestalten den Gottesdienst aktiv mit – dessen Ablauf wird in einem Schreiben den Firmlingen und Paten mitgeteilt.
Erwachsenenfirmung
Möchte ein Erwachsener das Firmsakrament empfangen, wird er durch den Pfarrer/Diakon darauf vorbereitet.
Die Firmung wird entweder durch den Diözesanbischof im Dom zu Regensburg gespendet oder – nach Einholung der Zustimmung durch den Bischof – vom zuständigen Ortspfarrer.
Aktuelles
Mehr Informationen zu Terminen finden Sie auf der Seite Pfarrbriefe/Hinweise